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   BGH, 20.12.2016 - 4 StR 484/16   

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https://dejure.org/2016,48386
BGH, 20.12.2016 - 4 StR 484/16 (https://dejure.org/2016,48386)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2016 - 4 StR 484/16 (https://dejure.org/2016,48386)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 (https://dejure.org/2016,48386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.09.2016 - 4 StR 370/16

    Einziehung eines Kokaingemischs im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - 4 StR 484/16
    Der vom Generalbundesanwalt angeregten Klarstellung der Urteilsformel bezüglich Art und Menge der sichergestellten Betäubungsmittel bedurfte es hier nicht, da sich der Einziehungsgegenstand aus den Gründen ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16); im Übrigen hat der Angeklagte ausweislich der Urteilsgründe sein Einverständnis mit der Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel und damit seinen Verzicht auf deren Rückgabe erklärt (UA S. 18).
  • BGH, 18.11.2020 - 4 StR 372/20

    Kriegswaffenkontrollgesetz (Anwendbarkeit auf Munition mit Hartkerngeschossen)

    Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt angeregte Präzisierung der irrtümlich auf § 73 Abs. 1 StGB - richtig: § 33 Satz 1 BtMG i.V.m. § 74 Abs. 2 StGB - gestützten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich vor, auch wenn sich die Einziehungsgegenstände insoweit eindeutig aus einer Zusammenschau von Urteilsformel und Gründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 und vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18), so dass auch ohne die vorgenommene Präzisierung bei allen Beteiligten und bei der Vollstreckungsbehörde Klarheit über Art und Menge der eingezogenen Betäubungsmittel besteht (BGH, Beschlüsse vom 29. August 2018 - 4 StR 56/18 und vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen

    Der Senat hat die Einziehungsentscheidung hinsichtlich der Betäubungsmittel, deren Art und Menge sich aus den Urteilsgründen eindeutig ergibt, präzisiert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - 4 StR 370/16; und vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16).
  • BGH, 12.03.2019 - 4 StR 58/19

    Unzulässige Revision mangels erkennbarer Rechtsfehler zum Nachteil des

    Der vom Generalbundesanwalt angeregten Berichtigung der Einziehungsentscheidung bedarf es nicht, da sich die vom Generalbundesanwalt vermissten Angaben eindeutig aus den Urteilsgründen ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 4 StR 484/16 und vom 20. November 2018 - 4 StR 466/18).
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